Liefer- und Zahlungsbedingungen (Stand April 2018)
1. Allgemeines
Unsere Lieferungen, Leistungen, Angebote und sonstige rechtsgeschäftlichen Handlungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Ent-gegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. - Die von uns ausgelieferten Betriebsfunkgeräte und Alarmanlagen sind mit Passwörtern bzw. einem Errichtercode geschützt um unbefugte Veränderungen an den Geräten durch fachunkundige auszuschließen. Diese Passwörter verbleiben beim Lieferanten und werden nicht an den Käufer übermittelt.
2. Angebot und Vertragsabschluß
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schrift-lichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Zeichnungen, Abbildungen, Maße oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
3. Preise
Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer (z.Zt. 19 %). Hinzu kommen Verpackungs- und Versandkosten ab Lager Bremen.
4. Lieferung
Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Alle Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferungen wesentlich erschweren oder unmöglich macht (Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, höhere Gewalt usw.) sind auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen von uns nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns , die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Lieferverpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, insbesondere Ersatzteillieferungen werden ggf. gesondert von sonstigen Bestellungen ausgeführt, wodurch zusätzlich Porto- und Verpackungskosten berechnet werden.
5. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
6. Gewährleistung
Die Garantie gilt ab Verkaufsdatum an den Käufer. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorge-nommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmateralien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung. Mängel sind uns in der gesetzlichen Garantiezeit von 6 Monaten mitzuteilen. Bei verlängerter Garantiezeit durch den Hersteller gelten dessen Garantie-bestimmungen. Wird vom Käufer ein Gewährleistungsanspruch geltend gemacht, werden wir nach unserer Wahl entweder eine Nachbesserung oder Ersatz-lieferung vornehmen. Dem Käufer bleibt das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages zu verlagen. Bei Nachbesserung gilt folgendes: Das schadhafte Teil bzw. Gerät wird uns zur Reparatur, für uns kostenfrei, zurückgesandt und anschliessend, im Garantiefall, versandkostenfrei an den Käufer zurückgesandt. - Stellen wir bei dem Einschicken von Geräten zur Garantiereparatur oder zur Reparatur fest, dass diese nicht defekt sind, werden von uns Überprüfungs- bzw. Versandkosten berechnet. Eine normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. Transport-schäden sind sofort auf den Frachtpapieren zu bestätigen. Rücksendungen werden nur frachtfrei angenommen. Die Ware muss sich in einem einwandfreien Zustand (Originalverpackung, Zubehör vollständig etc.) befinden. - Der Verkäufer ist lediglich für die einwandfreie Beschaffenheit der Geräte nicht jedoch für die Verfügbarkeit der Netze wie z.B. bei Handys oder Bündelfunk verantwortlich. Der Verkäufer gibt lediglich die ihm vom Netzbetreiber migeteilten Verfügbarkeiten der Netze unverbindlich an den Käüfer weiter. Es kann zu Verzögerungen bei den Netzaufbauten oder zu Netzausfällen kommen für die der Verkäufer nicht verantwortlich gemacht werden kann. - Besteht der Kunde bei Alarmanlagen auf Herausgabe des Errichtercodes (z.B. wenn er den Servicebetrieb wechseln will), so erlöschen alle Garantieansprüche. - Bei Funk-Alarmanlagen und Funk-Videoüberwachungsanlagen kann es zu Störungen oder Aussetzern durch Fremdgeräte oder eine Veränderung der räumlichen Gegebenheiten kommen die der Verkäufer nicht zu vertreten hat. - Batterien und Glühlampen sind ebenfalls von der Garantie ausgeschlossen das es sich um verbrauchsabhängige Artikel handelt.
7. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben, soweit ihr Wert die Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Die Ware bleibt unser Eigentum, Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser Miteigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Miteigentum an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) an uns übergeht. Der Käufer verwahrt unser Miteigentum unentgeltlich. Geräte, an denen uns Miteigentum zusteht, werden nachfolgend als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Käufer ist berechtigt die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder sonstige Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bzgl. Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Käufer widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für eigene Rechnung und im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann von uns widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf unser Eigentum hingewiesen und uns unverzüglich benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggfs. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen, in der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltswaren durch uns liegt, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, kein Rücktritt vom Vertrag vor. Der Käufer verpflichtet sich, die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die hierzu erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
8. Zahlung
Stammkunden, Behörden und Industriekunden beliefern wir gegen offene Rechnung, Zahlungsziel 8 Tage nach Rechnungserhalt. Neukunden erhalten die bestellte Ware gegen bar oder Scheck bei Übernahme. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen und den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung zu informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. Eine Zahlung erfolgt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Verzugszinsen sind dann niedriger anzurechnen, wenn der Käufer eine geringere Belastung nachweist. Wenn uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, insbesondere ein Scheck nicht eingelöst wird oder die Zahlungen eingestellt werden, oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so sind wir berechtigt die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir Schecks angenommen haben. Wir sind in diesem Fall außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Der Käufer ist zur Aufrechnung, zur Rückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig oder unstreitig sind.
9. Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß, unerlaubte Handlung sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sind gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt und nachgewiesen werden kann. Geräte ohne Zulassung (ohne FTZ, ZZF bzw. DPD-Nummer usw.) dürfen in Deutschland nicht bzw. nur in bestimmten Produkten mit Einschränkungen betrieben werden (für das Ausland gelten die jeweiligen Bestimmungen). Der Käufer hat sich über die gesetzlich bestehenden Einschränkungen der Nutzung ausführlich zu informieren. Für daraus entstehende Schäden oder Folgeschäden gilt im übrigen die vorstehende Haftungsbeschränkung.
10. Reparaturen
Defekte Geräte sind mit einer genauen Fehlerbeschreibung an uns einzusenden bzw. werden abgeholt wo dieses vereinbart ist. Für Kostenvoranschläge berechnen wir, sofern die Reparatur nicht ausgeführt werden soll, pro Gerät eine Arbeitsaufwandspauschale in Höhe von € 49,-- zuzügl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Wird die Reparatur vor Ort beim Kunden durchgeführt werden Fahrtkosten = Arbeitsstundenaufwand sowie Kilometergeld oder eine Kilometerpauschale in Rechnung gestellt. Bei Reparaturen vor Ort wird mindestens eine volle Arbeitsstunde in Rechnung gestellt.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für diese Geschäftsbeziehungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere die Vorschriften des Handelsgesetzbuches bei Vollkaufleuten. Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder eine juristische Person ist, wird Bremen als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten bestimmt. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung und dem mutmaßlichen Parteiwillen entspricht.
12. Auftragsstornierung/Warenrücknahme
Auftragsstornierungen können nur schriftlich durch uns akzeptiert werden. Ware die bereits unser Haus verlassen hat ist von der Stornierung ausgeschlossen. In Ausnahmefällen nehmen wir Ware nach vorheriger schriftlicher Bestätigung durch uns zurück und berechnen hierfür den entstandenen Schaden in Höhe von 20 bis 50 % vom Auftragswert. - Auftragsstornierungen für erteilte Aufträge wo die Ware noch nicht geliefert wurde ist ebenfalls nur nach schriftlicher Bestätigung durch uns möglich. Der uns entstandene Schaden in Höhe von 20 bis 50 % vom Auftragswert wird dem Besteller in Rechnung gestellt. - Batterien, Akkus und Glühbirnen (Leuchtmittel) sind vom Umtausch bzw. Rückgabe grundsätzlich ausgeschlossen. - Wenn ein Techniker vom Kunden zum Service angefordert wird und der Termin nicht vorher vom Kunden telefonisch oder schriftlich storniert worden ist, werden dem Kunden Anfahrtkosten wie Zeitaufwand des Technikers sowie Fahrzeugkosten (Kilometergeld) in Rechnung gestellt.
13. Änderung der Produkte
Korrekturen, farbliche Abweichungen und technische Änderungen bei den Produkten unseres Lieferprogramms sind uns vorbehalten.
14. Mietverträge
Gemietete Funkgeräte sowie Zubehör sind vom Mieter unaufgefordert bei auslaufen des Mietvertrages zurückzugeben, andernfalls werden die normalen Mietgebühren in Höhe des Tagessatzes ab 1.Tag der Vertragsüberschreitung berechnet. Bei Funkgeräten derzeit € 10,-- pro Tag und Gerät zuzügl. Mwst. Der Mieter hat die Geräte in einem gleichwertigen Zustand wie bei der Übernahme zurückzugeben. Für eventuelle Schäden sowie Diebstahl der Geräte während der Mietzeit haftet der Mieter. Die Geräte werden vom Vermieter nicht versichert. Dies hat gegebenenfalls der Mieter zu übernehmen sofern er nicht das eigene Risiko tragen will. - Der Mietvertrag ist verbindlich. Tritt der Mieter eine Woche vor Mietbeginn vom Vertrag zurück, so sind 50 % der Gesamtmietkosten fällig, es sein denn es wird vom Vermieter oder Mieter ein Folgemieter gestellt. - Für einen Ausfall der Geräte während der Mietzeit ist der Vermieter nicht regresspflichtig zu machen. Der Vermieter bemüht sich jedoch sofern möglich, schnellstmöglich Ersatz zu stellen. - Der Vermieter überlässt dem Mieter für den Mietzeitraum die angegebene Anzahl von Funkgeräten mit dem entsprechenden Zubehör in einem einwandfreien Zustand der vor der Übergabe an den Mieter geprüft wird. - Eine Mietkaution kann der Vermieter von nicht bekannten Mietern vor Auslieferung der Geräte fordern.
MKV-Funksysteme, Manfred Kücker, Alarmanlagen, Funktechnik, Sicherheitstechnik, Haferwende 23, D-28357 Bremen, Telefon: 0421/352075, Fax: 0421/3649134, email: mkv-funksysteme(ät)t-online.de